Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB, d.h. Lieferung erfolgt ausschließlich an Unternehmer.

§2 Angebot
(1) Unsere auf der Website oder in Katalogen aufgeführten Produkte stellen kein uns bindendes Angebot dar.
(2) Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages an uns. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden ausdrücklich annehmen.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn der Kunde bei imperiOs.de eine Bestellung online aufgibt. Bei einer Bestellung unter imperiOs.de schicken wir per Email eine Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung stellt jedoch keine Annahme der Bestellung des Kunden dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung ausdrücklich annehmen. Die Annahme der Bestellung liegt regelmäßig in der Versendung des bestellten Produktes an den Kunden.

§3 Preise
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise netto „ab Lager Frankfurt am Main“, zuzüglich Verpackung, Versandkosten und gegebenenfalls Nachnahmegebühren. Diese werden gesondert berechnet. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird jeweils gesondert ausgewiesen und auf den jeweiligen Preis aufgeschlagen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

§4 Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt und Aufrechnung
(1) Der Kaufpreis ist in vollem Umfang bei Lieferung sofort fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(2) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§5 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden ist unzulässig. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen dennoch verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

§6 Mängelanzeige und Mängelhaftung
(1) Der Kunde wird unverzüglich nach Eingang von Produkten prüfen, ob Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel der Verpackung vorliegen.
(2) Die imperiOs gibt keine Garantien für die Beschaffenheit der von ihr an Kunden gelieferten Waren. Insbesondere haben die auf der Website der imperiOs wiedergegebenen Produkt- und Warenbeschreibungen nicht den Charakter einer Garantie.
(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache oder ein Transportschaden an der originären Verpackung der Ware vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Liefert die imperiOs GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache nebst ihrer Verpackung, also komplett zurückzugewähren.
(5) Ein versehentliches Öffnen der Ware ist kein Mangel im Sinne des Gesetzes. In diesem Fall ist der Kunde auch nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, der Verkäufer nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§7 Gefahrenübergang – Transportkosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart.
(2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§8 Haftungsbeschränkung
(1) Vorbehaltich des nachstehenden § 8 Absatz 2 und/oder 3 sind Schadensersatzansprüche der Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen der Höhe nach (a) bezüglich gelieferter schadensursächlicher Waren auf einen Betrag in Höhe des diesbezüglich vereinbarten Preises beschränkt und (b) im Übrigen ausgeschlossen.
(2) Die Haftungsbeschränkung gem. § 8 Absatz 1 gilt nicht, sofern die Scha      densursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht; im Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkung gem. § 8 Absatz 1 gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit die imperiOs einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§9 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.